Können Ihre Schuldner in dieser Zeit des aufgrund von Covid-19 verhängten Gesundheitsnotstands die Zahlung Ihrer Rechnungen, die während dieses Zeitraums fällig werden, unter Berufung auf höhere Gewalt verweigern?
In diesem kurzen Videogehen wir – ohne auf die Diskussionen über die Definition von höherer Gewalt einzugehen –praxisnah auf Situationenein, mit denen Unternehmen im Alltag konfrontiert sein können.
Kérine Tran, Leiterin der Rechtsabteilung von „ Cabinet ARC “,stellt unszwei unterschiedliche Situationen vor und gibt eine konkrete Antwort auf diese berechtigte Frage:
- Als Lieferant waren Sie aufgrund der aktuellen Gesundheitskrise selbst nicht in der Lage, die von Ihrem Kunden bestellten Waren zu liefern. Sie haben sich daher gegenüber Ihrem Kunden auf höhere Gewalt berufen. In dieser Situation wird es für Sie schwierig sein, dennoch die Zahlung einer Rechnung zu erwirken. Die Nichtzahlung durch den Schuldner ist gewissermaßen eine Folge der höheren Gewalt, auf die Sie sich gegenüber ihm berufen haben.
- Sie haben Ihre Leistung ordnungsgemäß erbracht, indem Sie die Waren an Ihren Kunden geliefert und eine entsprechende Rechnung ausgestellt haben. Ihr Schuldner ist in diesem Fall verpflichtet, Sie zu bezahlen, auch wenn die Erfüllung dieser Verpflichtung für ihn sehr schwierig oder sehr kostspielig ist. Doch natürlich laden wir Sie in dieser so besonderen Zeit, in der der Aufruf zur Solidarität von allen Marktteilnehmern beachtet werden muss, dazu ein, mit Ihren Schuldnern in gutem Glauben in einen Dialog zu treten und ihnen gegebenenfalls die Vereinbarung eines Zahlungsplans vorzuschlagen. Dies wird es Ihnen langfristig ermöglichen, das Vertrauensverhältnis, das Sie zu Ihren Kunden aufgebaut haben, zu stärken.
